Kapitalanlagerecht – Ein Überblick

Risikobereitschaft und Risikoaufklärung sind zwei Seiten der Medaille. Vor allem unerfahrene Geldanleger haben ersteres oftmals bitter bereut und teuer bezahlt.

"Gesellschaftsbeteiligung", "Prospekthaftung", "Nachschusspflichten", "Berater- und Vermittlerhaftung" - Anleger fehlgeschlagener Kapitalanlagen kommen bei der Suche nach Informationen zwangsläufig mit den Besonderheiten des so genannten Kapitalanlagerechts in Berührung. Nachfolgend soll ein Überblick zum Kapitalanlagerecht gegeben werden.


Einführung

Die Kapitalanlage zum Zwecke der Altersvorsorge und der Vermögensbildung stellt für einen Großteil der Haushalte in Deutschland einen wesentlichen Aspekt der finanziellen Vorsorge dar. Ihre Bedeutung ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen.

Zurückzuführen ist dies unter anderem auf die noch immer ungelöste Rentenproblematik. Um beim Eintritt in das Rentenalter einer Verringerung des Lebensstandards vorzubeugen, empfahl und empfiehlt sich grundsätzlich eine private Altersvorsorge.

Der Nachfrage nach steuerlich begünstigten Anlageformen steht das Bedürfnis der Unternehmen zur Beschaffung frischen Kapitals gegenüber.

Vor diesem Hintergrund bildete sich in der Vergangenheit der so genannte "graue Kapitalmarkt". Dabei handelt es sich um einen Markt, auf dem investitionsbereite Anleger ihr Geld kapitalsuchenden Unternehmen zur Verfügung stellen können. Die Besonderheit des grauen Kapitalmarktes besteht darin, dass im Gegensatz zum amtlichen Börsenhandel keine speziellen gesetzlichen Regelungen bestehen und dass die Anlagemodelle nicht der staatlichen Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen. Das heißt jedoch nicht, dass Angebote des "grauen Kapitalmarktes" grundsätzlich als unseriös und verlustbringend zu klassifizieren wären. Es bestehen allerdings im besonderen Maße Risiken für den Anleger.

So begünstigen das Fehlen von Regelungen über den Marktzugang sowie die fehlende Überwachung der Informations- und Aufklärungspflichten der Unternehmen unlautere Geschäftemacher. Manch mühsam abgespartes Vermögen wurde in der Vergangenheit auf diese Weise vernichtet. Zudem ist der Anleger bei Produkten des grauen Kapitalmarktes nicht annähernd so umfassend gegen die Insolvenz der Anlagegesellschaft geschützt, wie dies etwa bei Banken oder Versicherungen der Fall ist. Schon die konkrete Art und Weise des Vertriebs der Anlagemodelle des grauen Kapitalmarktes führt oftmals dazu, dass der Anleger geschädigt wird. So kommt es vor, dass der Anlageberater oder Vermittler selbst schlecht über die Chancen und Risiken der Anlage informiert ist bzw. aus dem Abschluss- oder Provisionsinteresse heraus die erforderliche Information und Aufklärung des Anlegers unterlässt.

Aber auch auf dem geregelten Kapitalmarkt besteht die Gefahr, Opfer unseriöser Geschäftspraktiken zu werden. Zum Beispiel unterlaufen den Banken nicht selten Fehler bei der Anlageberatung. Zudem können Prospekte, Unternehmensberichte etc. falsche oder unvollständige Informationen enthalten. Zum Leidwesen vieler Kleinaktionäre haben dies die kleineren und größeren Finanzskandale der jüngsten Vergangenheit immer wieder gezeigt.